Auch die Deutschsprachige Gemeinschaft hat sich den weltweiten Bemühungen angeschlossen und nach der Flämischen und der Französischen Gemeinschaft ein entsprechendes Dopingdekret erarbeitet.
Ende Januar 2006 hat das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft das Dekret zur Vorbeugung gesundheitlicher Schäden bei sportlicher Betätigung verabschiedet. Mit diesem Dekret werden die Bereiche der Dopingbekämpfung, die Kampfsportarten und der Radrennsport geregelt.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft kommt mit dieser gesetzlichen Grundlage ihren nationalen und internationalen Verpflichtungen in Sachen Dopingbekämpfung nach und wird, aufgrund von im Jahre 2006 noch zu schließenden Vereinbarungen, erstmals im Jahre 2007 Dopingkontrollen auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft durchführen.