Stadtbrände im österreichischen Raum hatten bereits im Mittelalter die Notwendigkeit eines organisierten Brandschutzes aufgezeigt. Die ersten bekannten Löschordnungen stammen aus dem 13. Jahrhundert (Wien 1278) und hatten eine Besserung des damaligen vorbeugenden und abwehrenden Brandschutze zur Folge. Es dauerte aber bis zur Regentschaft Maria Theresias und ihres Sohnes Josef II. (Feuerverordnungen von 1780 und 1782) bis eine Novellierung weitere Verbesserungen im Bereich des Brandschutzes brachten.
Erst durch die Liberalisierung in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, die Genehmigung des Vereinswesens in Österreich zur Folge hatte, sollte eine gravierende Änderung eintreten.
In großen Teilen Österreichs rekrutierten sich aus den Turnvereinen die sogenannten Turner-Feuerwehren. Auch in der Steiermark hatten sich bis zum Jahr 1865 mehrere Turner-Feuerwehren gebildet.
Bei einem Treffen am 6. September 1869 in Klagenfurt wurde eine wichtige Vorentscheidung für eine künftige überregionale Koordination getroffen: Die Mitglieder sahen von der Bildung eines zentralen Österreichisch-ungarischen Feuerwehrverbandes ab und entschieden sich für die Gründung einzelner Gauverbände in den Kronländern.
Für die Ausarbeitung eines Grundgesetzes für den geplanten steirischen Gauverbandes wurde die Turnerfeuerwehr in Graz beauftragt, die noch im Oktober des gleichen Jahres den anderen Wehren einen Entwurf übermittelten. Er wurde am 19. März 1870 bei einer Versammlung von Vertretern der Feuerwehren in Graz mit geringfügigen Abänderungen angenommen.
Probleme gab es mit dem künftigen Sitz des Verbandes: Da die federführende Grazer Turner-Feuerwehr noch kein selbständiger Verein war, sondern eine Gruppe des Allgemeinen Deutschen Turnvereines, konnte sie ihren Führungsanspruch nicht geltend machen.